Der Kaufpreis sollte aus der durch den Verkauf der Geschäftsanteile vorhandenen Liquidität des Mandanten bezahlt werden. Damit hätte er seiner Frau die Hälfte des Kaufpreises geschenkt, was zu einer Schenkungssteuerbelastung gefĂ¼hrt hätte. Bei einer Immobilie im Wert von zwei Millionen Euro, abzĂ¼glich zehn Prozent fĂ¼r wohnwirtschaftliche Nutzung, wären 1,8 Millionen Euro steuerlich relevant. Die Hälfte davon wäre 900.000 Euro schenkungssteuerpflichtiger Erwerb fĂ¼r seine Frau, abzĂ¼glich des Freibetrags von 500.000 Euro blieben 400.000 Euro zu versteuern. Die Schenkungssteuer unter Ehegatten bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 400.000 € beträgt 15 %. Somit betrĂ¼ge die Schenkungssteuer 60.000 €.